Die Sicherheit von Schwangeren und ungeborenen Babys geht vor
„Sind Sie schwanger oder planen Sie, bald Kinder zu bekommen?“ Diese Frage wäre in einem Vorstellungsgespräch völlig unangebracht. Fragen nach Kinderwunsch oder Verhütung gelten in dieser Situation als Eingriff in die Privatsphäre.
Anders sieht es aus, wenn eine Person an einer klinischen Studie teilnehmen möchte. In diesem Zusammenhang sind solche Fragen nicht nur üblich, sondern auch notwendig. Denn abgesehen von sehr seltenen Studien, die gezielt Medikamente für die Anwendung in der Schwangerschaft untersuchen, sind schwangere und stillende Personen in der Regel von der Teilnahme an Arzneimittelstudien ausgeschlossen. Das hat nichts mit Diskriminierung oder Ungerechtigkeit zu tun, ganz im Gegenteil: Dieses Vorgehen dient dem Schutz der Schwangeren und insbesondere dem ungeborenen Kind. Die Sicherheit aller Beteiligten hat in der medizinischen Forschung oberste Priorität.